Neue Greifenseestrasse, Greifenseestrasse bis Zürichstrasse, öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:
Die Neue Greifenseestrasse als Verlängerung der Greifenseestrasse bis zur Zürichstrasse dient sowohl als Erschliessungsstrasse als auch als Entlasungsachse für das Industriegebiet Volketswil. Die neue Greifenseestrasse nimmt eine zentrale Rolle im regionalen Verkehrsmanagement Glattal ein. Mit dem Ziel, die jetzige Anbindung über das Industriegebiet Volketswil vom Durchgangsverkehr zu entlasten, ist sie gleichzeitig eine Zubringerstrasse für die Gemeinde Greifensee.
Das Projektdossier liegt ab Freitag, 7. September 2018, während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf «tba.zh.ch–Aktuell–Planauflageverfahren–Mitwirkungsverfahren» eingesehen werden:
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist, also bis spätestens 8. Oktober 2018, schriftlich bei der Stadt Uster, Infrastrukturbau und Unterhalt, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, erhoben werden.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 7. September 2018.
Stadt Uster, Bau
bau@stadt-uster.ch
Zugehörige Objekte
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Publ_Neue-Greifenseestrasse_20180905_AvU.pdf (PDF, 60.29 kB) | Download | 0 | Publ_Neue-Greifenseestrasse_20180905_AvU.pdf |
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Infrastrukturbau und Unterhalt | 044 944 75 61 | Kontaktformular |