Erneuerungswahl der Sozialbehörde für die Amtsdauer 2018–2022
Auf die Ausschreibung vom 8. November 2017 sind dem Stadtrat innert der gesetzlich angeordneten Frist folgende gültigen Wahlvorschläge eingereicht worden (in alphabetischer Reihenfolge):
Name, Vorname (Rufname) | Geburts-jahr | Beruf | Wohnort | Partei-zugehö-rigkeit | bisher/ neu |
Salzmann Urs Peter (Urs) | 1948 | Drogist (pensioniert) | Uster | SVP | bisher |
Spring Johannes | 1979 | Qualitäts- und Risikomanager | Nänikon | FDP | bisher |
Ulmer Beatrice | 1961 | Leiterin ausserschulische Betreuung | Uster | GLP | bisher |
Zbinden Christine | 1956 | Berufsberaterin | Uster | SP | bisher |
Es wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis Mittwoch, 17. Januar 2018, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge dem Stadtrat Uster, Gotthardweg 1, Postfach 1442, 8610 Uster, eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Wählbar ist jede gemäss Art. 22 der Kantonsverfassung stimm- und wahlberechtigte Person, die gemäss Art. 9 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Stadt Uster in der Stadt Uster politischen Wohnsitz hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort erforderlich. Zudem kann der Rufname, ein Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, sowie die Parteizugehörigkeit angefügt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Uster unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Unterschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster, Gotthardweg 1, 8610 Uster, bezogen werden. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei eingesehen werden.
Die Erneuerungswahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. Sind nach Ablauf der zweiten Frist gemäss § 55 Abs. 1 lit. a GPR gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen worden, als Stellen zu besetzen sind, kommt ein gedruckter Wahlvorschlag zur Anwendung. Andernfalls wird die Erneuerungswahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 10. Januar 2018
Stadtrat Uster
Zugehörige Objekte
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Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. (DOCX, 23.83 kB) | Download | 0 | Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. |
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