Liegenschaftsentwässerung

Aufgabenbereich
Die Liegenschaftsentwässerung beurteilt bei Neubauten und Sanierungen von privaten Entwässerungsanlagen die gewässerschutzkonforme Ausführung. Sie erteilt die erforderliche Abwasserbewilligung.

Grosse Teile der Stadt Uster liegen im Gewässerschutzbereich Au, im Gebiet des Aathalgrundwasserstroms sowie im Bereich von Grundwasserschutzgebieten. Deshalb verlangt die Liegenschaftsentwässerung auch unabhängig von Bauvorhaben Kontrollen der privaten Entwässerungsanlagen. Damit wird sichergestellt, dass die Vorgaben des Gewässerschutzrechts eingehalten und wichtige Trinkwasserquellen geschützt werden.

Weitere Informationen zum Weg des Abwassers finden Sie in unserer Broschüre «Siedlungsentwässerung».

Zugehörige Objekte