Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Wer bei einer KESB Eingaben macht oder Anträge stellt, muss dies gemäss Zivilprozessrecht per Briefpost oder elektronisch über SwissID tun. Eingaben oder Anträge per E-Mail können deshalb nicht angenommen werden.
Die KESB Uster ist zuständig für alle, die in der Stadt Uster oder den Gemeinden Greifensee, Volketswil, Schwerzenbach, Mönchaltorf und Egg wohnen. Die KESB Uster gehört nur personell zur Stadtverwaltung Uster. Administrativ ist sie dem Gemeindeamt des Kantons Zürich unterstellt.
Die KESB Uster ist eine interdisziplinäre Fachbehörde. Es arbeiten dort Fachleute aus den Gebieten Recht, Sozialarbeit, Psychologie und Finanzwesen. So fliessen unterschiedliche fachliche Sichtweisen in die Entscheidungen ein.
Die wichtigsten Aufgaben der KESB
Die KESB schützt gefährdete Menschen, die nicht selber Unterstützung für sich anfordern können und bei denen die Hilfe durch Angehörige, nahestehende Personen, Sozialdienste oder Beratungsstellen nicht funktioniert.
Jeder kann die die KESB über eine solche Gefährdung informieren: die betroffene Person selbst, Angehörige, Nachbarn, die Polizei oder medizinische Institutionen. Wenn die KESB eine Meldung erhält, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Diese Abklärung ist in der Regel kostenpflichtig. Sie wird mit einem Entscheid abgeschlossen. Gegen alle Entscheide der KESB kann man Beschwerde erheben.
Wenn nötig, errichtet die KESB eine Beistandschaft und setzt eine Beistandsperson ein. Diese erhält Aufträge, wie die betroffene Person unterstützt werden soll. Die Beistandspersonen sind von der KESB unabhängig. Die KESB überprüft ihre Arbeit aber regelmässig.
Ausserdem regelt die KESB die elterliche Sorge und den Kinderunterhalt. Sie nimmt Vaterschaftsabklärungen vor, setzt Vorsorgeaufträge in Kraft und prüft Patientenverfügungen.
Anträge an die KESB
Eingaben oder Anträge an die KESB kann man mit Briefpost oder elektronisch über SwissID einreichen. Eingaben oder Anträge per E-Mail sind nicht erlaubt. Eine SwissID können Sie hier erstellen.
Die folgenden drei Grundlagen bestimmen, wie die KESB handelt:
1. Gesetzmässigkeit: Die KESB darf nur handeln, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Damit werden die betroffenen Personen davor geschützt, dass sich der Staat willkürlich oder ungerechtfertigt einmischt. Die Rechtsgrundlagen sind die Artikel 252-327 (Kindesrecht) und die Artikel 360-456 (Erwachsenenschutzrecht) des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
2. Subsidiarität: Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen dürfen nur angeordnet werden, wenn sie unumgänglich sind, um eine Person zu schützen. Massnahmen der KESB kommen nur in Frage, wenn die Unterstützung durch Angehörige, durch nahestehende Personen, durch Sozialdienste oder durch Beratungsstellen nicht funktioniert. Die KESB schreitet also erst ein, wenn freiwillige Hilfe nicht genügt.
3. Verhältnismässigkeit: Eine gesetzliche Massnahme darf nicht stärker als nötig eingreifen. Sie muss so schwach wie möglich, aber so stark wie nötig sein, um eine betroffene Person zu schützen.
Externe Links
Gemeindeamt des Kantons Zürich (Aufsichtsbehörde der KESB Uster)
Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz KESCHA
Informationen für Betroffene (KESB-Präsidienvereinigung im Kanton Zürich)
KESB, kurz erklärt (nationale Informationsplattform zur KESB)
Informationsfilm "Wir sind die KESB"
Medienmitteilungen und Kennzahlen (KESB-Präsidienvereinigung im Kanton Zürich)
Formulare und Merkblätter für Beistandspersonen siehe weiter unten bei Publikationen.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESBZürichstrasse 7
8610 Uster
Tel. 044 944 75 20
Fax 044 944 75 50
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 – 11.30 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 14.00 Uhr durchgehend
Die KESB Uster ist über den Jahreswechsel 2024/2025 wie folgt erreichbar:
- Freitag, 27. Dezember 2024
- Montag, 30. Dezember 2024 von 9.00 bis 12.00 Uhr
- Freitag, 3. Januar 2025
Die KESB Uster ist wie folgt geschlossen:
- Dienstag bis Donnerstag, 24. bis 26. Dezember 2024
- Dienstag bis Donnerstag, 31. Dezember 2024 bis 2. Januar 2025
Ab Montag, 6. Januar 2025 ist die KESB Uster wieder während der üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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321.3 | Vertrag über die Zusammenarbeit der politischen Gemeinden im Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Uster | 24. Oktober 2012 |