Festlegung Gewässerraum im Rahmen des privaten Gestaltungsplans «Schliiffi Nord», Uster

8. November 2023

Festlegung Gewässerraum im Rahmen des privaten Gestaltungsplans «Schliiffi Nord», Uster; Bekanntmachung der kantonalen Festlegung

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 19. Juli 2023 verfügt:

Der Gewässerraum wird am Aabach, öffentliches Gewässer Nr. 6000, im Rahmen des privaten Gestaltungsplans «Schliiffi - Nord», Stadt Uster, im Sinne von Art. 41a GSchV festgelegt.

Der Verzicht auf die Gewässerraumfestlegung wird am Ober- und Unterwasserkanal der Wasserrechtsanlage Nr. 42, Bezirk Uster, im Sinne von Art. 41a GSchV im Rahmen des privaten Gestaltungsplans «Schliiffi - Nord», Stadt Uster, festgelegt.

Die Unterlagen liegen zusammen mit dem privaten Gestaltungsplan «Schliiffi-Nord» ab Mittwoch, 8. November 2023, während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau (Stadthaus West, 4. OG), Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim  Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom 8. November 2023.

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