Bauen in Uster
Zuständig für alle Belange rund um ein Bauvorhaben innerhalb der Stadt Uster ist die Abteilung Bau. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, stehen Ihnen die Fachpersonen der Abteilung für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Nachstehend finden Sie wertvolle Hinweise zu Abläufen und Zuständigkeiten, die Ihnen das Bauen in Uster erleichtern sollen.
WICHTIGER HINWEIS
Die personellen Ressourcen der Baubewilligungsbehörde sind zur Zeit überlastet. Es kann zu Annahmeverzögerungen von Baugesuchen kommen. Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie nach Anfrage unter der Adresse retentionsmanagement@uster.ch.
Für professionelle Investoren, Bauabsichten auf grösseren Grundstücken oder an zentralen Lagen wie auch für Arealentwicklungen empfiehlt sich ein frühzeitiger Austausch mit Fachpersonen der Abteilung Bau.
Beim kommunalen Mehrwertausgleich werden die Mehrwerte ausgeglichen, die aufgrund von Um- oder Aufzonungen entstehen. Was das in Uster bedeutet, erfahren Sie hier.
In den Mehrwertausgleichsfonds der Stadt fliessen die finanziellen Mittel aus dem kommunalen Mehrwertausgleich. Hier erfahren Sie, wofür das Geld verwendet wird und wer es beantragen kann.
Damit die Baufreigabe erteilt, das Schnurgerüst eingemessen oder die Rohbaukontrolle vorgenommen werden können, sind alle Beteiligten darauf angewiesen, dass die entsprechenden Meldungen über Bauzwischenstände rechtzeitig erfolgen.
Temporäre Installationen wie beispielsweise für Baustellen tangieren oft Grünflächen und Bäume. Ein Merkblatt gibt Auskunft darüber, wie Baustellen baumfreundlich eingerichtet werden können.
Es werden täglich Bauten mit viel Glas errichtet, die für Vögel eine tödliche Gefahr darstellen. Die Broschüre von vogelwarte.ch zeigt auf, wie vogelfreundlich gebaut werden kann.