Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege Uster für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 / Wahlanordnung

12. Juli 2023
Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege Uster können bis 21. August 2023 beim Stadtrat Uster eingereicht werden.

Herr Richard Schmid, Uster, ist mit Beschluss des Bezirksrates Uster vom 22. Mai 2023 entsprechend seinem Gesuch per 31. Juli 2023 als Mitglied der Primarschulpflege Uster entlassen worden. Es findet eine Ersatzwahl statt.

Nach Art. 12 i.V.m. Art. 10 Ziff. 3 Gemeindeordnung kann die Ersatzwahl nach dem Verfahren der stillen Wahl durchgeführt werden, sofern die Voraussetzungen gemäss § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) gegeben sind. Andernfalls findet am Sonntag, 19. November 2023, der erste Wahlgang an der Urne statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 3. März 2024 statt.

Gestützt auf § 49 Abs. 1 GPR i.V.m. § 7a der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) müssen die Wahlvorschläge bis spätestens Montag, 21. August 2023, 16.30 Uhr, beim Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8610 Uster, eingetroffen sein. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster eingesehen werden.

Wählbar ist jede gemäss Art. 22 der Kantonsverfassung stimm- und wahlberechtigte Person, die gemäss Art. 8 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Stadt Uster in der Stadt Uster politischen Wohnsitz hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit erforderlich. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Uster unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Unterschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, bezogen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 12. Juli 2023
Stadtrat Uster

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Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. (DOCX, 17.29 kB) Download 0 Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.