Privater Gestaltungsplan «Gerichtsplatz-Areal», Uster, Änderung Zonenplan, öffentliche Auflage
Die Akten liegen ab Freitag, 21. Juli 2017, während 60 Tagen in der Stadt Uster, Stadtraum und Natur (3. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Vorhaben äussern und Einwendungen erheben. Diese sind an das Geschäftsfeld Stadtraum und Natur einzureichen.
Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen die Pläne und die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtraum und Natur | 044 944 72 59 | Kontaktformular |