Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss mitsamt der neuen Taxordnung und dem neuen Taxblatt liegt bei der Stadtverwaltung Uster, Stadthaus, Sekretariat Abteilung Gesundheit, Bahnhofstrasse 17, zur Einsicht auf.