Neue Abfallgrundgebühr tritt 2019 noch nicht in Kraft
Das neue Gebührenmodell sah vor, die Abfallgrundgebühren nicht wie bisher pro Wohneinheit, sondern abgestuft nach Art der bewohnten Liegenschaft und der Anzahl erwachsener Personen im Haushalt zu verrechnen. Die Preisgrundlagen, die der Preisüberwacher dazu vorgeschlagen hatte, haben sich im Nachhinein als ungenau erwiesen. Sie beruhen auf der Annahme einer zu grossen Menge an Grüngut aus (Reihen-)Einfamilienhäusern. Die Leistungsgruppe Abfall und Umwelt der Stadt Uster hat die Preisgrundlagen mit einer Nachkalkulation überprüft und dabei festgestellt, dass die Differenz der Grundgebühren von Personen in Wohnungen und Personen in (Reihen-)Einfamilienhäusern kleiner sein muss als im neuen Gebührenreglement vorgesehen.
Der Stadtrat möchte an der Absicht festhalten, die Grundgebühr möglichst verursachergerecht zu erheben, die Höhe der Gebühren aber auf präziser Grundlage festlegen. Deshalb hat er beschlossen, das am 21. August 2018 verabschiedete Gebührenreglement aufzuheben. Der Stadtrat wird nun baldmöglichst ein neues Gebührenreglement mit angepassten Entsorgungsgrundgebühren erlassen. Dieses soll per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden. Die Unterscheidung zwischen einer Gebühr pro erwachsene Person in einer Wohnung respektive in einem (Reihen-)Einfamilienhaus will der Stadtrat beibehalten.
Für 2019 gilt weiterhin das bisherige Gebührenreglement vom 3. Oktober 2017. Für die Bevölkerung bleiben die Entsorgungsgrundgebühren demnach gleich hoch wie 2018. Sie betragen unverändert 67 Franken pro Wohneinheit.