Sozialversicherung
Betreuungsleistungen / Hilfsmittel für Seniorinnen und Senioren
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es wichtige Neuerungen bei den Zusatzleistungen für ältere Menschen. Ziel ist es, Menschen mit einer AHV-Rente dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstständig in ihrem gewohnten Zuhause zu leben und ihre finanziellen Belastungen zu verringern.
Dank der neuen Regelungen können Seniorinnen und Senioren, die Ergänzungsleistungen beziehen, zusätzliche Unterstützung beantragen. Auch Personen ohne Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen können in manchen Fällen profitieren. Der maximale Betrag für vergütbare Krankheits- und Behinderungskosten liegt bei 25 000 Franken pro Jahr für Einzelpersonen und 50 000 Franken für Paare.
Neu vergütet werden unter anderem Unterstützung bei der Haushaltsführung, psychosoziale Betreuung und Begleitung, Entlastungsdienste, Mittagstische und Mahlzeitendienste sowie Hilfe und Betreuung in einem Nachtheim. Der Transport zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheimen gehören ebenso zum Angebot wie verschiedene Hilfsmittel wie z.B. Notrufsysteme, Zusätze zu Sanitäreinrichtungen usw.
Mit dem EL-Rechner können Sie einfach prüfen, ob ein möglicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht. Der EL-Rechner dient einer ersten Einschätzung. Die Fachstelle Alter in Uster klärt den individuellen Bedarf und stellt eine Bescheinigung aus, die festhält, welche Leistungen übernommen werden können.
Einwohnerinnen und Einwohner von Uster erhalten das Anmeldeformular am Schalter 010 in der Schalterhalle des Stadthauses oder online. Sie erreichen uns über die Telefonnummer 044 944 73 51 oder über die E-Mail-Adresse betreuungsleistungen@uster.ch.
Im Merkblatt "Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter" des Kantons Zürichs Sicherheitsdirektion Kantonales Sozialamt finden sie weitere Informationen.
AHV-Zweigstelle (AHV, IV, EO, Kinderzulagen)
Die AHV-Zweigstelle ist Anlaufstelle für die Bevölkerung in allen Belangen der AHV/IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse. Sie erteilt allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht und die Leistungen. Keine Auskünfte können hingegen erteilt werden, wenn es um Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge geht. In solchen Fällen ist jeweils direkt die zuständige Ansprechperson der kantonalen Ausgleichskasse zu kontaktieren. Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.
Krankenversicherung, individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Die Wohngemeinden im Kanton Zürich sind nicht mehr für die Durchführung der individuellen Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV) zuständig. Ab dem Prämienverbilligungsjahr 2021 liegt die Zuständigkeit vollumfänglich bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich). Die SVA Zürich wird Ihre Fragen gerne direkt beantworten. Weitergehende Informationen und Merkblätter sind bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich erhältlich.
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Wer Anspruch auf Überbrückungsleistungen erhebt, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere müssen die antragstellenden Personen genügend lang in der Schweiz erwerbstätig gewesen sein und dürfen nur wenig Vermögen berücksichtigen. Die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose werden nur auf Antrag hin gewährt. Zuständig ist die Wohngemeinde. Einwohnerinnen und Einwohner von Uster erhalten das Anmeldeformular am Schalter 010 in der Schalterhalle des Stadthauses oder im Online-Schalter
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV haben den Zweck, die finanzielle Situation von AHV- oder IV-Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Einkommen so zu verbessern, dass der Existenzbedarf (Lebensunterhalt, Miete und Krankenkasse) in angemessener Weise gedeckt werden kann. Sie dienen vor allem auch dazu, die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität zu gewährleisten. Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen. Neben den Einnahmen und Ausgaben wird auch das Vermögen berücksichtigt. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, werden je nach Umständen bundesrechtliche Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen und kommunale Gemeindezuschüsse ausgerichtet. Für die Mehrheit der Bezüger wird eine Kombination der drei Leistungen vergütet. Die Kombination wird als Zusatzleistung zur AHV/IV bezeichnet.
Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat. Interessenten aus Uster erhalten das entsprechende Gesuch am Schalter Nr. 010 der Abteilung Soziales in der Schalterhalle im Stadthaus Uster.
Informationen rund um den Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV wie Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsart und Beispiele dazu finden Sie auf der Homepage des Fachverbands Zusatzleistungen Kanton Zürich.
Gesuch um Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente im Online-Schalter
Links
Kontakt
SozialversicherungBahnhofstrasse 17
Postfach
8610 Uster
Tel. 044 944 73 51
Fax 044 944 70 80
Kontaktformular
Öffnungszeiten
MO, DI, DO: 8.00–11.30 / 13.30-16.30
MI: 8.00–11.30 / 13.30-18.30
FR: 8.00–14.00 durchgehend
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|
Name |
---|
Name | Download |
---|
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
321.1 | Verordnung über die Gemeindezuschüsse (gültig ab 1. Oktober 2022) | 1. Oktober 2022 |