Städtische Initiativen und Referenden
Initiativen
Voraussetzung für eine Initiative auf Gemeindeebene ist, dass für das Vorhaben die Stimmberechtigten oder das Gemeindeparlament zuständig sind. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Einzel- und Volksinitiativen.
Einzelne oder mehrere stimmberechtigte Personen können eine Einzelinitiative einreichen über Gegenstände, die dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen. Wird eine Einzelinitiative nicht innert sechs Monaten nach Einreichung von mindestens 12 Mitgliedern des Gemeinderates vorläufig unterstützt, ist sie gescheitert.
Für das Zustandekommen einer kommunalen Volksinitiative muss ein Initiativkomitee aus fünf bis zwanzig stimmberechtigten Personen innerhalb von sechs Monaten 600 Unterschriften von Stimmberechtigten sammeln. Kommt eine Initiative gültig zustande, so beschliesst der Gemeinderat, ob dieser zuzustimmen ist oder ob diese abgelehnt wird. Bei Ablehnung findet eine Volksabstimmung statt.
Hier finden Sie sämtliche kommunalen Initiativen ab 2022:
Vorlage | Beginn Sammel-frist / Einreichung | Art | Beschluss Zustande-kommen | Geschäft Gemeinde-rat | Termin Volks-abstimmung / Resultat |
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Volksinitiative «Zusammenführen, was zusammengehört» - Grenzänderung Uster-Greifensee |
23.08.2023 / |
Volksinitiative | 06.02.2024 | 51/2024 | 24.11.2024 / abgelehnt |
Einzelinitiative «Preisgünstiger Wohnungsbau für Uster» |
- / 05.10.2023 |
Einzelinitiative | - | 545/2023 / vorläufig unterstützt |
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Volksinitiative «Nachhaltigkeit auch finanziell – Schuldenbremse für Uster!» | 16.03.2022 / 09.09.2022 |
Volksinitiative | 20.12.2022 | 35/2023 |
03.03.2024 / abgelehnt |
Volksinitiative «Kulturland-Initiative gegen die Moosackerstrasse» | 02.02.2022 / 28.06.2022 |
Volksinitiative | 12.07.2022 | 19/2022 | 19.11.2023 / Initiative und Gegenvorschlag abgelehnt |
Volksinitiative «In Uster konsumieren – lokal parkieren. Kein Parkplatzabbau in Uster!» | 22.12.2021 / 21.06.2022 |
Volksinitiative | 12.07.2022 | 18/2022 | 19.11.2023 / abgelehnt |
Einzelinitiative «Verkürzung der Barrieren-Schliesszeiten in Uster» | - / 13.01.2022 |
Einzelinitiative | - | 665/2022 / abgelehnt |
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Referenden
Das Referendum gibt den Stimmberechtigten die Möglichkeit, an der Urne über ein Geschäft abzustimmen, über das bereits im Gemeinderat (Parlament) beschlossen wurde. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem obligatorischen und dem fakultativen Referendum.
Beim obligatorischen Referendum stimmen die Stimmberechtigten über bestimmte Geschäfte des Gemeinderates in jedem Fall an der Urne ab.
Beim fakultativen Referendum können 400 Stimmberechtigte innert 60 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Gemeinderatsbeschlusses (Volksreferendum) oder 12 Mitglieder des Gemeinderates innert 14 Tagen nach der Beschlussfassung (Parlamentsreferendum) eine Urnenabstimmung verlangen.
Hier finden Sie sämtliche kommunalen fakultativen Referenden ab 2022:
Vorlage | Geschäft Gemeinde-rat |
Beginn |
Art | Beschluss Zustande-kommen | Termin Volks-abstimmung / Resultat |
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Projektierungskredit von 600 000 Franken für das Projekt «Neue Hauptsammelstelle und Integrationsangebote in der Loren» | 83/2024 |
20.01.2025 / |
Parlaments- referendum |
20.01.2025 | 18.05.2025 |
Ermächtigung zur Ausübung des Vorkaufsrechts bezüglich des am 8. Oktober 2024 durch die Spital Uster AG angezeigten Kaufpreises in der Höhe von 8,75 Millionen Franken für die Liegenschaft an der Wagerenstrasse 47 in Uster | 80/2024 |
11.11.2024 / |
Parlaments- referendum |
15.11.2024 | 09.02.2025 / abgelehnt |
Projektierungskredit von 1 166 500 Franken für die Gesamtsanierung der Liegenschaft Untere Farb und den Einbau des Stadtarchivs | 27/2023 | 26.04.2023 / 22.06.2023 |
Volks- referendum |
12.09.2023 | 03.03.2024 / abgelehnt |