Städtische Initiativen und Referenden
Initiativen
Voraussetzung für eine Initiative auf Gemeindeebene ist, dass für das Vorhaben die Stimmberechtigten oder das Gemeindeparlament zuständig sind. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Einzel- und Volksinitiativen.
Einzelne oder mehrere stimmberechtigte Personen können eine Einzelinitiative einreichen über Gegenstände, die dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen. Wird eine Einzelinitiative nicht innert sechs Monaten nach Einreichung von mindestens 12 Mitgliedern des Gemeinderates vorläufig unterstützt, ist sie gescheitert.
Für das Zustandekommen einer kommunalen Volksinitiative muss ein Initiativkomitee aus fünf bis zwanzig stimmberechtigten Personen innerhalb von sechs Monaten 600 Unterschriften von Stimmberechtigten sammeln. Kommt eine Initiative gültig zustande, so beschliesst der Gemeinderat, ob dieser zuzustimmen ist oder ob diese abgelehnt wird. Bei Ablehnung findet eine Volksabstimmung statt.
Hier finden Sie sämtliche kommunalen Initiativen ab 2024:
Vorlage | Beginn Sammel-frist / Einreichung | Art | Beschluss Zustande-kommen | Geschäft Gemeinde-rat | Termin Volks-abstimmung / Resultat |
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Volksinitiative «Zusammenführen, was zusammengehört» - Grenzänderung Uster-Greifensee |
23.08.2023 / 13.12.2023 |
Volksinitiative | 06.02.2024 | 51/2024 | 24.11.2024 / abgelehnt |
Volksinitiative «Nachhaltigkeit auch finanziell – Schuldenbremse für Uster!» | 16.03.2022 / 09.09.2022 | Volksinitiative | 20.12.2022 | 35/2023 |
03.03.2024 / abgelehnt |
Referenden
Das Referendum gibt den Stimmberechtigten die Möglichkeit, an der Urne über ein Geschäft abzustimmen, über das bereits im Gemeinderat (Parlament) beschlossen wurde. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem obligatorischen und dem fakultativen Referendum.
Beim obligatorischen Referendum stimmen die Stimmberechtigten über bestimmte Geschäfte des Gemeinderates in jedem Fall an der Urne ab.
Beim fakultativen Referendum können 400 Stimmberechtigte innert 60 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Gemeinderatsbeschlusses (Volksreferendum) oder 12 Mitglieder des Gemeinderates innert 14 Tagen nach der Beschlussfassung (Parlamentsreferendum) eine Urnenabstimmung verlangen.
Hier finden Sie sämtliche kommunalen fakultativen Referenden ab 2024:
Vorlage | Geschäft Gemeinde-rat | Beginn Referendums-frist / Einreichung |
Art | Beschluss Zustande-kommen | Termin Volks-abstimmung / Resultat |
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Wagerenstrasse 47, Spital Uster AG, Ausübung des Vorkaufsrechts | 80/2024 |
11.11.2024 / |
Parlaments-referendum | 15.11.2024 | |
Projektierungskredit von 1 166 500 Franken für die Gesamtsanierung der Liegenschaft Untere Farb und den Einbau des Stadtarchivs | 27/2023 | 26.04.2023 / 22.06.2023 | Volks-referendum | 12.09.2023 | 03.03.2024 / abgelehnt |