Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung

28. August 2024
Mit Beschluss vom 20. August 2024 hat der Stadtrat Uster ein neues Gebührenreglement zur Abfallverordnung vom 11. Februar 2019 erlassen (Teilrevision).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Stadt Uster
Uster, 28. August 2024

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Vollziehungsverordnung ab 01.01.2025 (PDF, 478.37 kB) Download 0 Vollziehungsverordnung ab 01.01.2025