Riedikerstrasse - Dauernde Verkehrsanordnung
Riedikerstrasse
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag des Kantonalen Tiefbauamtes und im Einvernehmen mit der Stadt Uster wird zur Verbesserung der Lärmsituation auf folgender Strasse die signalisierte Innerorts-Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt (bisher HG 50 km/h).
- Riedikerstrasse, Abschnitt ab Kreisel (Höhe Tankstelle Agrola) bis Liegenschaft Riedikerstrasse Nr. 106
Das Projektdossier liegt vom 4. Dezember 2024 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4. Stock, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen digital eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftliche Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 4. Dezember 2024.
Zugehörige Objekte
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Verfügung Kantonspolizei (PDF, 66.81 kB) | Download | 0 | Verfügung Kantonspolizei |
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