Seniorinnen und Senioren in Uster erhalten finanzielle Unterstützung für selbstbestimmtes Wohnen

17. Dezember 2024
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es in Uster wichtige Neuerungen bei den Zusatzleistungen für ältere Menschen. Ziel ist es, Menschen mit einer AHV-Rente dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstständig in ihrem gewohnten Zuhause zu leben und ihre finanziellen Belastungen zu verringern.

Dank der neuen Regelungen können Seniorinnen und Senioren, die Ergänzungsleistungen beziehen, zusätzliche Unterstützung beantragen. Auch Personen ohne Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen können in manchen Fällen profitieren. Der maximale Betrag für vergütbare Krankheits- und Behinderungskosten liegt bei 25 000 Franken pro Jahr für Einzelpersonen und 50 000 Franken für Paare.

Unterstützung im Alltag

Neu vergütet werden unter anderem Unterstützung bei der Haushaltsführung, psychosoziale Betreuung und Begleitung, Entlastungsdienste, Mittagstische und Mahlzeitendienste sowie Hilfe und Betreuung in einem Nachtheim. Der Transport zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheimen gehören ebenso zum Angebot wie verschiedene Hilfsmittel (Notrufsystem, Zusätze zu Sanitäreinrichtungen).

Beratung durch die Fachstelle Alter der Stadt Uster

Die Fachstelle Alter in Uster klärt den individuellen Bedarf und stellt eine Bescheinigung aus, die festhält, welche Leistungen übernommen werden können. Der Antrag kann online über die Webseite der Stadt Uster (www.uster.ch/betreuungsleistungen), per E-Mail (betreuungsleistungen@uster.ch) oder telefonisch (044 944 73 51) beantragt werden.

Siedlung Im Lot in Uster

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