Sanierung Friedhofallee, Kreditbewilligung

2. April 2025

Sanierung Friedhofallee
Kreditbewilligung

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 141 vom 25. März 2025 für die Sanierung der Friedhofallee einen Kredit von 451 000 Franken als gebundene Ausgaben bewilligt.

Rechtliche Hinweise
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

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