Quartierplan Blumenweg, Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der Genehmigung der Baudirektion
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 15 vom 21. Januar 2025 den Quartierplan «Blumenweg», Niederuster festgesetzt.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-0015/25 vom 20. März 2025 verfügt: Die vom Stadtrat Uster am 21. Januar 2025 beschlossene Festsetzung des Quartierplans Blumenweg wird genehmigt.
Auflage
Die Unterlagen liegen ab dem Mittwoch, 9. April 2025 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau (Stadthaus West, 4. OG), Oberlandstrasse 82, 8610 Uster, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf (§ 5 Abs. 3 PBG).
Die Beteiligten wurden schriftlich über diese Publikation informiert.
Rechtsmittel
Gegen die Ziffern 1 bis 5 des Dispositivs des Beschlusses Nr. 15/2025 und gegen die Genehmigungsverfügung der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Publikation erscheint im Anzeiger von Uster sowie im Amtsblatt vom Mittwoch, 9. April 2025.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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