Phase 2 kommunale Richtplanung
2019 startete der Stadtrat die Überarbeitung der kommunalen Richtplanung. Die kommunalen Richtpläne aus dem Jahr 1986 werden derzeit revidiert.
Mit der Festsetzung des Stadtentwicklungskonzept STEK startete der Stadtrat am 20. August 2019 auch die Revision der kommunalen Richtplanung. Damit möchte der Stadtrat die Erkenntnisse aus dem STEK konkretisieren und behördenverbindlich festlegen.
Um was geht es in der Revision der kommunalen Richtplanung?
Der bestehende kommunale Richtplan der Stadt Uster stammt aus dem Jahr 1986 und setzt sich aus Teilrichtplänen zu den Themen Siedlung und Landschaft, Verkehr, Versorgung sowie öffentliche Bauten und Anlagen zusammen. Ergänzt werden die Teilrichtpläne durch einen integrierten Bericht, der die Planungsinhalte thematisch abhandelt. Die Richtplaninhalte waren auf die damalige Ausgangslage und den aktuellsten Wissensstand abgestützt. Die Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung haben sich seit damals teilweise stark geändert. Die nun laufende Revision hat zum Ziel, die bestehenden Richtplaninhalte zu überprüfen, diese allenfalls anzupassen und um die breit abgestützten Inhalte des STEK zu ergänzen. Die Stadtplanung Uster wird dabei von einem erfahrenen Raumplanungsbüro unterstützt.
Wie läuft die Revision genau ab?
Die kommunale Richtplanung wird in mehreren Schritten überarbeitet. Der erste Entwurf wurde im September 2021 dem Kanton zur ersten Vorprüfung zugestellt. Gleichzeitig fand eine stadtinterne Ämtervernehmlassung statt. In einer ersten Überarbeitung flossen diese Erkenntnisse in die Richtplanung ein.
Der überarbeitete Richtplanungs-Entwurf wurde am 5. Oktober veröffentlicht und lag vom 2. November 2022 bis zum 3. Januar 2023 öffentlich auf. Die Dokumente finden Sie bei der amtlichen Mitteilung zur öffentlichen Auflage. Im Rahmen der öffentlichen Auflage hatten Interessierte die Möglichkeit zur Mitwirkung. Einwohnerinnen und Einwohner, Parteien und Organisationen haben rege von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch gemacht. Es gingen rund 200 Rückmeldungen mit über 2700 Anträgen ein. Alle Anträge wurden geprüft und im Bericht zu den Einwendungen wird dargelegt, wie mit den Anträgen umgangen wird. Den Bericht zu den Einwendungen finden Sie bei den Richtplan-Dokumenten. Die zweite Vorprüfung durch den Kanton fand parallel zur öffentlichen Auflage statt. Basierend auf den Rückmeldungen aus der Bevölkerung und vom Kanton wurde der Richtplanungsentwurf überarbeitet. Der Stadtrat hat den Richtplan am 7. Mai 2024 an den Gemeinderat überwiesen. Der Gemeinderat ist zuständig für die Festsetzung des Richtplans. Anschliessend muss die kantonale Genehmigung eingeholt werden.
Was sind die Inhalte der neuen Richtplanung?
Die überwiesenen Richtplan-Dokumente finden Sie hier: kommunale Richtplanung, Stand Überweisung an den Gemeinderat.
Zugehörige Objekte
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