Parkzonen

Blaue Zone B1
Innerhalb der Blauen Zone gilt an Werktagen von 08.00 bis 19.00 Uhr eine Parkzeitbeschränkung von einer Stunde beziehungsweise maximal 1 Stunde und 30 Minuten. Massgebend ist jeweils die genaue Ankunftszeit. Auf den Parkscheiben, die bei der Polizei erhältlich sind, ist das korrekte Einstellen der Ankunftszeit anschaulich erläutert.

Weisse Zone A1
Im Gemeindegebiet der Stadt Uster wird das Gebiet «Krämeracker» als Parkzone Nr. 1 bezeichnet. Innerhalb dieser Zone gilt von Montag bis Freitag jeweils zwischen 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr eine Parkzeitbeschränkung von einer Stunde.

Anwohnende, welche im Besitz einer Gehbehinderten-Parkkarte sind, müssen für das dauerhafte Parkieren in der Parkzone eine Anwohner-Parkkarte beziehen.

Pläne der Parkzonen finden sich ganz unten im Abschnitt Publikationen.

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
501.4 Parkierungsverordnung 1. Januar 2017
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