Steuerfuss
In der Politischen Gemeinde Uster gibt es zwei Sekundarstufengebiete. Ihre Steuerfüsse unterscheiden sich, da sie eigenständig sind. Die beiden Gebiete sind in der Aufstellung unten getrennt aufgeführt.
Möchten Sie wissen, wie hoch Ihre Steuerrechnung ausfallen wird? Das kantonale Steueramt stellt dazu ein Berechnungsmodul zur Verfügung.
Uster mit Sekundarstufe Uster
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
Politische Gemeinde Uster | 91% | 94% | 94% | 94% | 94% |
Sekundarstufe Uster | 18% | 18% | 18% | 18% | 18% |
Total Gemeinde | 109% | 112% | 112% | 112% | 112% |
Kanton Zürich | 100% | 100% | 99% | 99% | 98% |
Total (Gemeinde plus Kanton ohne Kirchen) | 209% | 212% | 211% | 211% | 210% |
Uster mit Sekundarstufe Nänikon-Greifensee
2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
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Politische Gemeinde Uster | 91% | 94% | 94% | 94% | 94% |
Sekundarstufe Nänikon-Greifensee | 14% | 14% | 14% | 14% | 14% |
Total Gemeinde | 105% | 108% | 108% | 108% | 108% |
Kanton Zürich | 100% | 100% | 99% | 99% | 98% |
Total (Gemeinde plus Kanton ohne Kirchen) | 205% | 208% | 207% | 207% | 206% |
Staats- und Gemeindesteuern
Steuererklärung
Jeweils bis Ende Januar erhalten Sie vom Steueramt die Steuererklärungsformulare oder den Zugangscode zur Online-Steuererklärung. Bitte setzen Sie sich mit dem Steueramt Uster in Verbindung, falls Sie bis Anfang Februar keine Unterlagen erhalten haben sollten.
Für die Einreichung von Steuererklärungen, die nicht online ausgefüllt werden, verwenden Sie bitte das Ihnen zugestellte Rückcouvert oder adressieren Sie Ihre Sendung wie folgt:
Zürcher Gemeinden - Steuererklärung
c/o Scan-Center
Postfach
8010 Zürich
Fristerstreckung
Fristen für die Einreichung der Steuererklärung können längstens bis Ende November erstreckt werden. Vom Versand der Steuerunterlagen an bis Ende März steht im Abschnitt Online-Schalter ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Ab April setzen Sie sich bitte über das Kontaktformular mit dem Steueramt in Verbindung.
Steuerzahlung
Beachten Sie die ausführlichen Informationen in den Anfangsseiten der Wegleitung zur Steuererklärung. Bei verspäteter Zahlung und bei bewilligten Ratenzahlungen oder Stundungen werden die aktuellen Verzugszinsen von 4,5% berechnet.
Bitte verwenden Sie für Zahlungen die Einzahlungsscheine, die der Steuerrechnung beiliegen. Für zusätzliche Einzahlungsscheine können Sie mit dem Steueramt Uster Kontakt aufnehmen oder dieses Formular ausfüllen. Dringende Zahlungen können Sie unter Angabe des genauen Zahlungsgrunds auf folgendes Konto leisten: CH88 0900 0000 8000 3254 3, lautend auf Steueramt, 8610 Uster. Diese Kontonummer steht auch für die Depotzahlung von Grundstückgewinnsteuern zur Verfügung.
Liegenschaftenbewertung
Massgebend ist die Liegenschaftenbewertung aus dem Jahr 2009, die in der aktuellen Steuererklärung einzusetzen ist. Falls Sie in Uster neu eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus besitzen und noch keine Steuerbewertung Ihrer Liegenschaft erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Steueramt auf.
Die Lageklasseneinteilungen des ganzen Kantons Zürich können über den kantonalen GIS-Browser angesehen werden.
Wertschriftenkurse
Vermögenswerte und Erträge gemäss den Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind massgebend. Über die Eingabe der Valoren-Nummer können die gesuchten Titel am einfachsten gefunden werden.
Nützliche Links
Grundstückgewinnsteuer
Quellensteuer
Online-Steuererklärung und Software
Kantonales Steueramt Zürich
Eidgenössische Steuerverwaltung
Gemeindesteuerfüsse
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 044 944 74 74 | Kontaktformular |