Anstellungsbedingungen
Die Stadt Uster bietet herausfordernde, spannende und sinnvolle Aufgaben. Viele Jobs sind als Teilzeitstellen ausgestaltet. Grundlage für die Anstellung bildet stets eine Verfügung, ein Dokument vergleichbar mit einem Arbeitsvertrag.
Arbeitszeit
42 Stunden/Woche (Tagesrahmen 6.00–20.00 Uhr)
Schalteröffnungszeiten Stadthaus: Mo/Di/Do 8.00–11.30/13.30–16.30 Uhr,
Mi 8.00–11.30/13.30–18.30 Uhr, Fr 8.00–14.00 Uhr
Die Öffnungszeiten einzelner Verwaltungseinheiten können abweichen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich
Arbeitszeitsaldo
Pro Tag maximal 11 Stunden; Übertrag am Jahresende (unter dem Jahr frei): plus 1 Woche (= 42 Stunden), minus 20 Stunden.
Kompensation: stundenweise, tageweise, total bis 12 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Pausen
Mindestens 30 Minuten bei mehr als 7 Stunden Arbeitszeit vorgeschrieben; jeden Vormittag je max. 20 Minuten bezahlte Pause
Besoldung
24 Besoldungsklassen mit je 29 Stufen, die sich stark an die Systematik des Kantons Zürich richtet. Alle erhalten einen 13. Monatslohn.
Einmalzulage
Für überdurchschnittliche Leistungen oder ein besonderes Engagement können Einmalzulagen, zusätzliche Freitage oder Naturalien vergütet werden.
Überzeit
Ab 42 Stunden/Woche bei Vollpensum auf Anordnung hin; Kompensation oder Auszahlung
Ferien
- Bis 49. Altersjahr: 5 Wochen
- Ab 50. Altersjahr: 6 Wochen
Bezug in ganzen oder halben Tagen nach Absprache.
Feiertage
Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag, Stephanstag, Neujahrstag
Bezahlte Ruhetage
2. Markttag (Uster Märt), Heiligabend, Silvester, Berchtoldstag
Leistungsbewertung
Jährliche Zielvereinbarungs- und Leistungsbeurteilung/Jahresbeurteilungsgespräch (JBG).
Pensionskasse
Optimaler Schutz bei der BVK Beamtenversicherungskasse für Risiko und ab 21. Altersjahr für Sparen (Beitragsprimat) mit überproportionalem Arbeitgeberbeitrag von 60 %. Pensionierung zwischen Alter 60–70 wählbar. Weitere Infos unter www.bvk.ch.
Versicherung
Schutz für Nicht-Berufsunfall (NBU) für Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche berufstätig sind (Prämie hälftig zulasten Arbeitgeber/Arbeitnehmer).
Lohnfortzahlung
Grosszügige Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall:
- Im 1. Dienstjahr 3 Monate 100 %
- Im 2. Dienstjahr 6 Monate 100 %
- Ab 3. Dienstjahr 12 Monate 100 %
Ergänzend: Krankentaggeldversicherung, 80 % von Bruttolohn, Gesamtanspruch inkl. der Lohnfortzahlung von 730 Tagen (Prämie zulasten Arbeitgeberin)
Bei Mutterschaft: 16 Wochen bezahlt
Vergünstigungen
- ZVV-BonusPass
- Jahres- und/oder Saisonkarten für Hallen- und Freibäder für 1/3 des Normalpreises
- Jahreskarte der Stadt- und Regionalbibliothek Uster für 1/3 des Normalpreises
- Vergünstigter Bezug von Reka-Rail-Checks
- Nutzung des Mobility-Angebotes für dienstliche Zwecke
- Verbilligte oder unentgeltliche Eintritte in kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen
Rechtsgrundlage
Die genauen und rechtlich verbindlichen Texte finden Sie in den entsprechenden Rechtserlassen.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
141.1 | Personalverordnung inkl. Ausführungsbestimmungen | 1. Juli 1999 |
Name | Download |
---|
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
HRM/Personaldienst | 044 944 73 44 | Kontaktformular |