Gastwirtschaftspatent / Handel mit alkoholischen Getränken und Tabak

Das führen einer Gastwirtschaft erfordert ein Gastwirtschaftspatent. Die Gastwirtschaftsbewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und wird einer handlungsfähigen Person erteilt, die für den Betrieb verantwortlich ist und Gewähr für eine polizeilich klaglose und einwandfreie Führung des Betriebs bietet.

Das Patent kann nur erteilt werden, wenn die betreffenden Räumlichkeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Gesuchsteller die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllt.

Eine Gastwirtschaftsbewilligung ist erforderlich für:

  • die Abgabe von Speisen oder Getränken welche vor Ort konsumiert werden können;
  • das Überlassen von Örtlichkeiten zum Konsumieren von mitgebrachten oder angelieferten Speisen oder Getränken;
  • die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte oder angelieferte Speisen oder Getränke konsumiert werden.
  • Die Abgabe von Speisen oder Getränken im privaten geschlossenen Bereich ist bewilligungspflichtig, soweit sie gewerbsmässig erfolgt.

Sowohl Boulevardgastronomie (Boulevardcafés, -restaurants oder -lounges auf öffentlichem Grund) wie auch Aussenwirtschaften (auf privatem Grund) sind baubewilligungspflichtig und setzen einen von der Behörde abgenommenen Gastwirtschaftsbetrieb voraus.

Die Entscheide zu Boulevardcafés, Wartezonen und Nachtcafés (dauernde Hinausschiebung der Schliessungsstunde) werden vom Bauamt der Stadt Uster gefällt.

Für den Verkauf von Alkohol im Detailhandel benötigt man ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes. Dieses berechtigt zum Verkauf von alkoholhaltigen Getränken im Detailhandel an den Endverbraucher. Jegliche Bewirtung ist verboten.

 

Lebensmittelkontrolle – Informationen und Merkblätter

Für die Lebensmittelkontrolle im Kanton Zürich ist das Kantonale Labor zuständig Kantonales Lebensmittelinspektorat Email info@kl.zh.ch Telefon 043 244 71 00 Eine Übersicht über …

Für die Lebensmittelkontrolle im
Kanton Zürich ist das Kantonale Labor zuständig

Kantonales Lebensmittelinspektorat
Email info@kl.zh.ch Telefon 043 244 71 00

Eine Übersicht über alle Gesetze und Verordnungen im Bereich Lebensmittel, Ernährung und Gebrauchsgegenstände finden Sie in der Systematischen Sammlung (SR) der Bundeskanzlei.

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