Förderbeiträge im Altersbereich

Die Stadt Uster fördert, wertschätzt und unterstützt die vielfältigen Formen von zivilgesellschaftlichem Engagement. Dazu gehört auch die Beteiligung älterer Menschen bei der Planung und Umsetzung von altersfreundlichen Angeboten und Veranstaltungen. Die Fachstelle Alter unterstützt diese Zielsetzung mit Förderbeiträgen.

Die Förderbeiträge werden an Ustermer Akteure, Vereine Organisationen und Einzelpersonen im Nonprofit-Bereich vergeben. Jährlich steht ein Betrag von 10 000 Franken zur Verfügung. Der Maximalbetrag für ein einzelnes Gesuch beträgt 5000 Franken.

Was sind die Kriterien?
Für Förderbeiträge können sich Ustemer Akteure, Vereine, Organisationen und Einzelpersonen bewerben. Es gelten folgende Kriterien:

  • Das Angebot/Projekt muss öffentlich sein und richtet sich an Personen ab 60 Jahren in Uster.
  • Das Gesuch muss bis am 30. April 2024 eingereicht werden.
  • Gefördert werden Angebote/Projekte aus dem Nonprofit-Bereich, die Innovation im Altersbereich unterstützen und ermöglichen. Ebenso werden die Übernahme oder Überarbeitung von bestehenden externen Angeboten/Projekten unterstützt.
  • Die Bedürfnisse älterer Menschen sollen direkt in die Planung eines Vorhabens einbezogen werden.
  • Die Angebote/Veranstaltungen sind politisch und konfessionell neutral.

Wie funktioniert das Auswahlverfahren?

  • Die Eingabe eines Gesuchs erfolgt mit dem Antragsformular für Förderbeiträge. Dieses ist hier online abrufbar oder kann bei der Fachstelle Alter bestellt werden.
  • Die Anträge werden in der Regel telefonisch und auf dem Korrespondenzweg behandelt. Das Gesuch ist elektronisch oder auf dem Postweg bei der Fachstelle Alter einzureichen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen und Unklarheiten wenden sich an Silvia Kölliker, Fachstelle Alter (044 944 74 59 oder silvia.koelliker@uster.ch).

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