Öffentlicher Grund - Baustellen
Im Zusammenhang mit Bautätigkeiten, einschliesslich die Anlieferung und der Abtransport von Materialien, kann die Benützung des öffentlichen Grundes bewilligt werden.
Bauarbeiten sind grundsätzlich nur an Werktagen während den Arbeitszeiten von 07.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 19.00 Uhr erlaubt. Ausgenommen sind Arbeiten, die keinen störenden Lärm verursachen. Weitere Ausnahmen können nur bewilligt werden, wenn die Arbeiten aus technischen oder anderen zwingenden Gründen nicht ausserhalb der Ruhezeiten ausgeführt werden können.
Für Nachtarbeiten muss ein Gesuch beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
104.1 | Gebührenverordnung Stadt Uster | 12. April 2021 |
104.2 | Gebührentarif Stadt Uster | 30. Januar 2018 |
501.1 | Polizeiverordnung der Stadt Uster | 23. Juni 2010 |
501.2 | Verordnung über die Benützung des öffentlichen Grundes | 1. Januar 2018 |
Name |
---|
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stadtpolizei | 044 944 76 66 |