Förderung Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen
Die Stadt Uster fördert die Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen gemäss den entsprechenden Richtlinien.
Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen kann gefördert werden, wenn formale wie auch inhaltliche Anforderungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird pro Kind oder Jugendlicher mit Wohnsitz in Uster ein Beitrag von bis zu 100 Franken gewährt.
Die Anforderungen im Überblick
- Es handelt sich um einen Verein, und die Kinder/Jugendlichen sind Mitglied dieses Vereins.
- Der Verein steht grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen offen.
- Zu Jahresbeginn werden Ziele eingereicht, über die am Ende des Jahres Bericht erstattet wird.
- Der Verein ist Mitglied bei VERSA (Verein zur Verhinderung sexueller Ausbeutung) oder setzt vergleichbare Massnahmen zur Verhinderung von sexuellen Übergriffen im Verein um.
Details zum Ablauf und zu den Kriterien entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre. Das Gesuch ist mit dem hierfür vorgesehenen Formular einzureichen (siehe unten).
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Kindheit, Jugend und Inklusion | 044 944 71 20 | Kontaktformular |