Landwirtschaft
Die Landwirtschaft in der Bundesverfassung
Der Bund ist dafür verantwortlich, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur sicheren Versorgung der Bevölkerung, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft.
Biodiversität in der Landwirtschaft
Im Biodiversitätskonzept der Stadt Uster wurde festgelegt, dass die Biodiversität in der Landwirtschaft gefördert werden soll. Die Ustermer Landwirtschaft hat einen grossen Einfluss auf die Biodiversität. Bei mehreren Betrieben stellt das Engagement für die Biodiversität ein tragender Betriebszweig dar. Nebst der klassischen Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen können sich die Landwirte und Landwirtinnen beim ökologischen Vernetzungsprojekt anmelden oder sich am Landschaftsqualitäts-Programm des Kantons Zürich beteiligen. Eine solche Teilnahme wird mit Direktzahlungen des Bundes entschädigt.
Der im kantonalen Vergleich überdurchschnittlich hohe Anteil an ökologisch wertvollen Landwirtschaftsflächen in Uster zeigt, dass das Engagement der Landwirtschaft für die Biodiversität hoch ist. Etliche Landwirtinnen und Landwirte beschäftigen sich mit Innovation und Nachhaltigkeit. Beispiele dafür sind die regenerative Landwirtschaft, Bio-Anbau, Permakultur oder solidarische Landwirtschaft. Mit diesen Ansätzen kann Wasser gespart und der CO2-Ausstoss verringert werden. Die Stadt Uster unterstützt solche zukunftsgerichteten Projekte auf unterschiedliche Weise.
Die Stadt Uster besitzt mit dem Hof «Dietenrain» einen stadteigenen Bio-Betrieb, der im 2019 neu verpachtet wurde. Ebenfalls zum Besitz der Stadt Uster gehört der Rebberg bei der Burg, welcher im Einklang mit der Natur bewirtschaftet wird. Zudem verpachtet die Stadt Uster Landwirtschaftsflächen an weitere lokale Landwirtinnen und Landwirte.