Bürgerrecht

Beratungsgespräche nach vorgängiger Terminvereinbarung.

Ordentliche Einbürgerung
Einbürgerung für Personen, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben. Voraussetzungen sind unter anderem eine Niederlassungsbewilligung C und Integration in die Gesellschaft.

Erleichterte Einbürgerung/Wiedereinbürgerung
Erleichterte Einbürgerung für bestimmte Personengruppen wie Ehepartnerinnen oder Ehepartner von Schweizer Bürgern. Wiedereinbürgerung für Personen, die das Schweizer Bürgerrecht früher verloren haben.

Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Gemeindebürgerrecht für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Uster wohnen.

Bürgerrechtsentlassung
Abgabe des Schweizer Bürgerrechts möglich, wenn dauerhaft im Ausland gelebt wird und die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Zugehörige Objekte

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