Stadt Uster mietet Liegenschaft Rosengarten für Unterbringung von Asylsuchenden

5. Juli 2023
Per 1. Juni 2023 hat der Kanton Zürich die Asyl-Aufnahmequote für alle Gemeinden von 0,9 Prozent auf 1,3 Prozent erhöht. Die Stadt Uster muss somit weitere 140 Personen unterbringen. Zudem müssen für die seit März 2022 aufgenommenen Schutzsuchenden aus der Ukraine, die in befristeten Wohnverhältnissen leben, neue Wohnmöglichkeiten gefunden werden. Um den grossen Bedarf an Plätzen zu decken, mietet die Stadt Uster von der Stadt Zürich ab September die Liegenschaft «Rosengarten» und geht zusätzlich mit dem Kantonalen Sozialamt eine Zusammenarbeit ein.

Das Gesundheitszentrum für das Alter «Rosengarten» hat seinen Betrieb per Ende Juni eingestellt. Ab September werden das Haupthaus und das sich daneben befindende Haus Linde leer stehen. Die Liegenschaften sind in Besitz der Stadt Zürich. Die Stadt Uster kann die Gebäude nun im Rahmen eines befristeten Mietvertrages ab dem 1. September 2023 nutzen, um Asyl- und Schutzsuchende unterzubringen.

Im Haus Rosengarten werden die zwei unteren Geschosse des Haupthauses und das Haus Linde von der Asyl- und Flüchtlingskoordination der Stadt Uster betrieben. Im Haupthaus wird auf zwei Etagen je eine Wohngruppe eingerichtet. Im Haus Linde werden in Kleinwohnungen Familien untergebracht. Für die neue Nutzung sind nur geringfügige bauliche Änderungen nötig.

Im Haus Rosengarten finden zum einen Schutzsuchende Platz, die seit März 2022 in der Siedlung Zelgstrasse wohnen. Die Siedlung steht der Stadt Uster aufgrund geplanter Neubauten nicht mehr länger für eine Zwischennutzung zur Verfügung. Zum anderen werden auf Anfang 2024 Schutz- und Asylsuchende aus dem Stadthaus im Haus Rosengarten untergebracht, damit das Stadthaus langfristig wieder von der Verwaltung genutzt werden kann.

Geringere Kosten für Uster aufgrund kantonaler Beteiligung

Die drei oberen Geschosse und die Attika des Haupthauses im Haus Rosengarten werden vom Kantonalen Sozialamt in Untermiete genutzt. Untergebracht werden jugendliche Flüchtlinge im Alter bis zu 18 Jahren in drei Wohngruppen. Die Wohngruppen werden während der ganzen Woche tags- und nachtsüber betreut und von Fachpersonen begleitet. Die Jugendlichen verfügen über eine Tagesstruktur mit Schulunterricht, eine Freizeitbetreuung sowie über genügend Rückzugsmöglichkeiten. Ebenso besteht genug Raum, damit die Jugendlichen Aktivitäten gemeinsam ausüben können. Die Rundum-Betreuung des Kantons schafft sehr gute Voraussetzungen für die Synergien im Betrieb. Einerseits können die Kosten aufgrund der kantonalen Beteiligung für die Stadt Uster gesenkt werden. Andererseits werden die Personen, die der Kanton betreut, der Aufnahmequote von Uster angerechnet.

Lokaler Wohnungsmarkt wird nicht zusätzlich belastet

Die gemeinsame Nutzung des Hauses Rosengarten von Stadt Uster und Kanton Zürich ermöglicht allen Beteiligten eine optimale Lösung. Die Unterbringung in einzelnen autonomen Wohngruppen und in den Wohneinheiten gewährleistet die besten Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben ohne Beeinträchtigung von Dritten. Dies hat sowohl die bisherige über einjährige analoge Unterbringungsform von Schutzsuchenden im Stadthaus gezeigt als auch jene in den Modulbauten auf dem Areal Wagerenhof, die seit April 2023 in Betrieb sind.

Die freien Plätze im Haus Rosengarten vermeiden zudem eine kosten- und betreuungsintensive Unterbringung in Zivilschutzanlagen. Ohne diese Möglichkeit müssten ab September bis zu 200 Personen langfristig in Zivilschutzanlagen leben. Die Belastung für die Betroffenen, insbesondere vulnerable Personengruppen mit Kindern, älteren Menschen, Behinderten und psychisch Beeinträchtigten, wäre in den engen Räumlichkeiten ohne Privatsphäre und ohne Tageslicht entsprechend hoch. Neben den bereitstehenden Anlagen im Gschwader und Pünt müsste die Stadt Uster zudem zwei weitere Anlagen in Betrieb nehmen, was weitere Kosten für Betrieb und Betreuung verursachen würde. Durch die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden im Haus Rosengarten wird nicht zuletzt auch der bereits sehr angespannte lokale Wohnungsmarkt nicht zusätzlich belastet.

«In der aktuellen Lage ist es für die Stadt Uster ein Glücksfall, dass sie die Liegenschaft Rosengarten von der Stadt Zürich befristetet mieten kann. Dafür sind wir der Stadt Zürich sehr dankbar», sagt Stadträtin Petra Bättig, Vorsteherin der Abteilung Soziales. An einem öffentlichen Anlass nach den Sommerferien wird die Stadt Uster zusammen mit dem Kanton am 23. August um 19 Uhr im Gemeinderatssaal über die geplante Umnutzung des Hauses Rosengartens informieren. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, am Anlass teilzunehmen.
Rosengarten