Volksinitiative «Zusammenführen, was zusammengehört» - Grenzänderung Uster-Greifensee / Publikation gemäss § 125 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR)
Am 22. Juni 2023 wurde die Volksinitiative «Zusammenführen, was zusammengehört» - Grenzänderung Uster-Greifensee zur Vorprüfung bei der Stadtkanzlei eingereicht. Mit Beschluss vom 11. Juli 2023 hat der Stadtrat diese für formell korrekt befunden.
Der Titel der Initiative lautet:
«Zusammenführen, was zusammengehört» – Grenzänderung Uster-Greifensee
Der Text der Initiative lautet:
Der Stadtrat wird beauftragt, mit dem Gemeinderat Greifensee einen Vertrag über den Wechsel der Aussenwachten Nänikon und Werrikon zur politischen Gemeinde Greifensee auszuarbeiten. Er unterbreitet diesen Vertrag spätestens vier Jahre nach Annahme dieser Volksinitiative den Ustermer Stimmberechtigten zur Abstimmung.
Das Initiativkomitee besteht aus den nachstehend angeführten Mitgliedern:
Bischoff Frei Barbara, 8606 Nänikon
Bornhauser Martin, 8606 Nänikon
Girschweiler Heinz, 8606 Nänikon
Meier Martin, 8606 Werrikon
Wettstein Sabine, 8606 Nänikon
Es beginnt somit die Frist von sechs Monaten zur Sammlung und Einreichung der für das Zustandekommen der Volksinitiative erforderlichen Unterschriften.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 23. August 2023
Stadtrat Uster
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