ERSATZWAHL FÜR EIN MITGLIED DER PRIMARSCHULPFLEGE USTER FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2010 - 2014 / WAHLANORDNUNG
- Jossi Andreas, 1972, Fluglotse, Uster, parteilos
- Pfister Alexandra, 1976, Heizungszeichnerin, Riedikon, SVP
- Werder Erich, 1965, EL Ing. HTL, Leiter Informatikdienste Hochschule Rapperswil, Uster, parteilos
Da mehr Personen vorgeschlagen worden sind, als Stellen zu besetzen sind, wird die Ersatzwahl gemäss Art. 8 Abs. 4 der Gemeindeordnung der Stadt Uster im ordentlichen Wahlverfahren, also durch Urnenwahl, durchgeführt. Es kommen leere Wahlzettel zum Einsatz.
Der Stadtrat hat das Datum für den Urnengang auf Sonntag, 24. November 2013, festgesetzt.
Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 18. September 2013
Stadtkanzlei Uster
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