ERNEUERUNGSWAHL DES FRIEDENSRICHTERS RESPEKTIVE DER FRIEDENSRICHTERIN FÜR DIE AMTSDAUER 2015 - 2021

14. Januar 2015
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl des Friedensrichters respektive der Friedensrichterin findet am 8. März 2015 statt.
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl des Friedensrichters respektive der Friedensrichterin findet am Sonntag, 8. März 2015, statt.

Auf die Publikation der Wahlvorschläge vom 10. Dezember 2014 ist der Stadtkanzlei innert der gesetzlich angeordneten Frist ein weiterer gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden. Somit sind folgende Kandidaturen definitiv für die Erneuerungswahl des Friedensrichters respektive der Friedensrichterin vorgeschlagen:
Name, Vorname (Rufname)GeburtsjahrWohnortBerufPartei-zugehö-rigkeit
Ehrensperger Markus1979UsterWirtschaftsjurist ZFHSVP
Enriquez Miguel1973UsterDr. iur., Rechtsanwaltparteilos
Gsell-Egli Ruth1959UsterGeschäftsfrau, WeinfachfrauEVP
Kofmel Andreas1956UsterKanzleisekretär FriedensrichteramtGrüne Partei

Da mehr Personen vorgeschlagen worden sind, als Stellen zu besetzen sind, kommt für die Erneuerungswahl ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. Gestützt auf § 61 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 31 Abs. 1 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uster, 14. Januar 2015
Stadtrat Uster

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