Fristerstreckung Steuererklärung

Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung für das Jahr 2024 kann regulär bis 30. April 2025 eingereicht werden. Sie können mit dem Online-Formular unten auf dieser Seite eine Verlängerung der Frist beantragen.

Verfahren

Gesuche sind vor Ablauf der Einreichefrist einzureichen, spätere Gesuche werden nicht mehr bewilligt. Fristverlängerungen sind bis längstens 30. November des aktuellen Jahres möglich.

Es ist wichtig, dass die auf der Steuererklärung aufgedruckte AHV-Nummer verwendet wird.

Juristische Personen müssen das Gesuch beim Kantonalen Steueramt mit der erhaltenen Fristenkarte einreichen: Kantonales Steueramt Zürich, Register, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich

Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen das Steueramt Uster zur Verfügung: Telefon 044 944 74 74, E-Mail steuern@uster.ch.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.