Merkblatt temporäre Reklame auf Privatgrund
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 30.06.2015 eine allgemeine Bewilligung für das Anbringen von temporären Reklamen auf dem privaten Grund in der Stadt Uster erteilt. Fortan entfällt die individuelle Bewilligungspflicht, d.h. jedermann kann mit dem Einverständnis des Eigentümers auf privatem Grund eine temporäre Reklame anbringen. Dabei sind allerdings die Bedingungen im Merkblatt zwingend zu beachten
Informationen
- Datum
- 1. Dezember 2022
- Herausgeber/-in
- Verwaltungspolizei / Verkehrstechnik
Dokumente
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Merkblatt_Plakatierung-privater-Grund_20221222.pdf (PDF, 457.96 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Plakatierung-privater-Grund_20221222.pdf |
Zugehörige Objekte
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Plakate / Werbung |
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