E: Artenschutz und Artenförderung
Damit einzelne Arten erhalten und gefördert werden können, müssen neben dem Schutz und der Aufwertung der Lebensräume, teilweise spezifische Artenschutzmassnahmen ergriffen werden. Im Kanton Zürich nehmen die Populationen vieler Arten weiter ab oder sterben sogar aus.
Für den Artenschutz und die Artenförderung wurden beispielsweise folgende Massnahmen definiert:
- Spezifische Artförderungsmassnahmen lancieren und unterstützen mit weiteren Akteuren (Kanton, Naturschutzorganisationen).
- Bestandesdaten von ausgewählten Ziel- und Leitarten erheben.