Förderbeiträge im Altersbereich
Die Förderbeiträge werden an Ustermer Akteure, Vereine Organisationen und Einzelpersonen im Nonprofit-Bereich vergeben. Jährlich steht ein Betrag von 10 000 Franken zur Verfügung. Der Maximalbetrag für ein einzelnes Gesuch beträgt 5000 Franken.
Was sind die Kriterien?
Für Förderbeiträge können sich Ustemer Akteure, Vereine, Organisationen und Einzelpersonen bewerben. Es gelten folgende Kriterien:
- Das Angebot/Projekt muss öffentlich sein und richtet sich an Personen ab 60 Jahren in Uster.
- Das Gesuch muss bis am 31. März 2025 eingereicht werden.
- Gefördert werden Angebote/Projekte aus dem Nonprofit-Bereich, die Innovation im Altersbereich unterstützen und ermöglichen. Ebenso werden die Übernahme oder Überarbeitung von bestehenden Angeboten/Projekten unterstützt.
- Die Bedürfnisse älterer Menschen sollen direkt in die Planung eines Vorhabens einbezogen werden.
- Die Angebote/Veranstaltungen sind politisch und konfessionell neutral.
Wie funktioniert das Auswahlverfahren?
- Die Eingabe eines Gesuchs erfolgt mit dem Antragsformular für Förderbeiträge. Dieses ist hier online abrufbar.
- Die Anträge werden in der Regel telefonisch und auf dem Korrespondenzweg behandelt. Das Gesuch ist elektronisch bei der Fachstelle Alter (fachstelle.alter@uster.ch) einzureichen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen und Unklarheiten wenden sich an Silvia Kölliker, Fachstelle Alter (044 944 74 59 oder fachstelle.alter@uster.ch).
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Fachstelle Alter |
Name | Download |
---|
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Fachstelle Alter | 044 944 74 59 | Kontaktformular |