Soziale Dienste
Die Sozialhilfe verhilft Menschen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Finanzielle Hilfe soll lediglich vorübergehend gewährt werden. Sie erfolgt erst, wenn andere Systeme ausgeschöpft sind. Im Vordergrund steht die eigenständige Existenzsicherung.
Für die Ausrichtung der Sozialhilfe ist die Sozialbehörde zuständig. Sie legt die internen Richtlinien der Sozialhilfe Uster gemäss der SKOS fest. Die Sozialbehörde beaufsichtigt die Umsetzung und Ausführung dieser Richtlinien.
Öffnungszeiten
Mi: 08.00–11.30 / 13.30–18.30
Fr: 08.00–14.00 durchgehend
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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132.1 | Geschäftsordnung der Sozialbehörde | 12. März 2024 |
321.2 | Anschlussvertrag zwischen dem Zweckverband Soziale Dienste für Erwachsene im Bezirks Uster und der Stadt Uster | 1. Januar 2004 |
Name | Beschreibung |
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