Soziale Dienste

Die Sozialhilfe verhilft Menschen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Finanzielle Hilfe soll lediglich vorübergehend gewährt werden. Sie erfolgt erst, wenn andere Systeme ausgeschöpft sind. Im Vordergrund steht die eigenständige Existenzsicherung.

Für die Ausrichtung der Sozialhilfe ist die Sozialbehörde zuständig. Sie legt die internen Richtlinien der Sozialhilfe Uster gemäss der SKOS fest. Die Sozialbehörde beaufsichtigt die Umsetzung und Ausführung dieser Richtlinien.

Öffnungszeiten

Mo–Do: 08.00–11.30 / 13.30–16.30
Mi: 08.00–11.30 / 13.30–18.30
Fr: 08.00–14.00 durchgehend
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.

Personen

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