PLANUNGSVEREINBARUNG FÜR «GERICHTSPLATZ» UNTERZEICHNET
Die städtebauliche Basis für die Planungsvereinbarung bildet die durch die Stadt Uster im Oktober 2011 durchgeführte Testplanung Zentrum Uster mit den nachfolgenden Zielsetzungen:
- Qualitativ hochstehende Überbauung mit möglichst hoher Ausnutzung
- Mischung aus öffentlichen Bereichen (Bezirksgericht, Gerichtsplatz, Jugendhaus, Detailhandel) sowie Gewerbe, Büro und Wohnungen
- Aufhebung des diagonal durch das Entwicklungsgebiet verlaufenden Abschnittes der Winterthurerstrasse zu Gunsten eines öffentlichen Platzes
- Erstellung einer gemeinsamen unterirdischen Autoeinstellhalle
Der nächste Schritt der neu formierten «Projektentwicklungsgesellschaft Gerichtsplatz Uster» ist die Ausschreibung eines Architekturwettbewerbes, damit dem Gemeinderat Uster darauf aufbauend ein Gestaltungsplan unterbreitet werden kann.
Mit der Vorbereitung und Durchführung dieses Wettbewerbes wurde auf der Basis der durchgeführten Submission die Firma Blickpunkt Lebensraum – Odinga und Hagen AG, Uster, aufgrund des wirtschaftlich günstigsten Angebotes beauftragt.
Zugehörige Objekte
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