Ermächtigung zur Ausübung des Vorkaufsrechts bezüglich des am 8. Oktober 2024 durch die Spital Uster AG angezeigten Kaufpreises in der Höhe von 8.75 Millionen Franken für die Liegenschaft an der Wagerenstrasse 47 in Uster / Festsetzung Abstimmungstermin

18. Dezember 2024
Die Vorlage «Ermächtigung zur Ausübung des Vorkaufsrechts bezüglich des am 8. Oktober 2024 durch die Spital Uster AG angezeigten Kaufpreises in der Höhe von 8.75 Millionen Franken für die Liegenschaft an der Wagerenstrasse 47 in Uster» gelangt am 9. Februar 2025 an die Urne.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2024 den Abstimmungstermin für die  Vorlage Ermächtigung zur Ausübung des Vorkaufsrechts bezüglich des am 8. Oktober 2024 durch die Spital Uster AG angezeigten Kaufpreises in der Höhe von 8.75 Millionen Franken für die Liegenschaft an der Wagerenstrasse 47 in Uster auf Sonntag, 9. Februar 2025, festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie
§ 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 18. Dezember 2024
Stadtrat Uster

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