Resultat der Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2025

12. Februar 2025

Zahl der Stimmberechtigten:

          22'282

Ermächtigung zur Ausübung des Vorkaufsrechts bezüglich des am 8. Oktober 2024 durch die Spital Uster AG angezeigten Kaufpreises in der Höhe von 8,75 Millionen Franken für die Liegenschaft an der Wagerenstrasse 47 in Uster

Eingegangene Stimmzettel

           9'530

Abzüglich leere Stimmzettel

              138

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 1

Gültige Stimmzettel

           9'391

Ja-Stimmen

           4'587

Nein-Stimmen

           4'804

Total = Gültige Stimmzettel

           9'391

Die Vorlage wurde abgelehnt.

 

Stimmbeteiligung:

       42,77 %

Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). 

Im Übrigen kann gegen die Abstimmung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 12. Februar 2025
Stadtkanzlei Uster

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