Erneuerungswahl des Stadtrates für die Amtsdauer 2010 - 2014

6. Februar 2010
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl des Stadtrates findet am 7. März 2010 statt.
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl des Stadtrates (sechs Mitglieder, davon eines als Präsident/Präsidentin) findet am Sonntag, 7. März 2010, statt.

Die Wahl erfolgt mit einem leeren Wahlzettel. Auf den Einsatz eines Beiblattes im Sinne von § 31 Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte wird verzichtet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Stadt Uster hat. Der Wahlzettel muss handschriftlich ausgefüllt werden. Die Personen, die gewählt werden sollen, müssen aufgrund des Namens und weiterer Zusätze eindeutig bestimmbar sein. Der Wahlzettel darf nur so viele Namen enthalten, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens einmal als Mitglied genannt sein. Als Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident kann einer Person die Stimme nur gegeben werden, wenn der Person auch eine Stimme als Mitglied gegeben wird.

Von Amtes wegen wird dem Stadtrat als siebtes Mitglied zudem das im Rahmen der Wahl der Primarschulpflege gewählte Schulpräsidium angehören. Aus diesem Grunde sind im Rahmen der Wahl des Stadtrates lediglich sechs Mitglieder zu wählen.

Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uster, 6. Februar 2010
Stadtrat Uster

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