Erneuerungswahl der Sozialbehörde für die Amtsdauer 2010 - 2014

10. Februar 2010
Auf die erste Ausschreibung sind verschiedene gültige Wahlvorschläge eingereicht worden. Es wird eine neue Frist bis 17. Februar 2010 angesetzt, um die Wahlvorschläge zu ändern, zurückzuziehen oder neue Wahlvorschläge einzureichen.
Korrigierte Version

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Sozialbehörde (sechs Mitglieder) findet am Sonntag, 25. April 2010, statt.

Auf die Ausschreibung vom 9. Dezember 2009 sind dem Stadtrat innert der gesetzlich angeordneten Frist folgende gültige Wahlvorschläge eingereicht worden (in alphabetischer Reihenfolge):

Name, Vorname (Rufname)Geburts-
jahr
WohnortBerufbisher/
neu
Parteizu-
gehörigkeit
Ferro Ornella1959UsterSozialarbeiterinbisherGrüne
Kündig Franco1963UsterSozialversicherungsberaterbisherFDP
Rossier André Pierre1945UsterBankangestellter (pensioniert)neuSVP
Salzmann Urs Peter1948UsterDrogist (pensioniert)neuSVP
Teuscher Josef A.1944UsterFinanzberaterbisherFDP
Zbinden Christine1956UsterBerufsberaterinneuSP

Es wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis Mittwoch, 17. Februar 2010, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge dem Stadtrat Uster, Gotthardweg 1, 8610 Uster, eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei eingesehen werden.

Die Erneuerungswahl 2010 - 2014 der Sozialbehörde wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. Es kommen gedruckte Wahlvorschläge zur Anwendung, wenn gemäss § 55 Abs. 1 lit. a GPR gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen worden sind, als Stellen zu besetzen sind. Andernfalls wird die Erneuerungswahl im ordentlichen Verfahren, also mit leeren Wahlzetteln, durchgeführt.

Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uster, 10. Februar 2010
Stadtrat Uster

Zugehörige Objekte

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Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. (DOC, 91.5 kB) Download 0 Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.