Erneuerungswahl des Friedensrichters respektive der Friedensrichterin (80 %) für die Amtsdauer 2021–2027
Auf die Publikation des Wahlvorschlages vom 9. Dezember 2020 sind dem Stadtrat innert der gesetzlich angeordneten Frist vier weitere gültige Wahlvorschläge eingereicht worden. Somit sind folgende Kandidaturen definitiv für die Erneuerungswahl des Friedensrichters respektive der Friedensrichterin (80 %) vorgeschlagen (in alphabetischer Reihenfolge):
- Aebi Urs, 1960, Wirtschaftsinformatiker (aktuell: Theologie-Studium), Uster, parteilos
- Fuchs Eveline, 1963, Homöopathin, Uster, Grüne Partei
- Gorisek Diego, 1995, Student (Jura), Uster, parteilos
- Stäuble Andreas, 1961, Kaufmann KFS, Uster, parteilos
- Zahner Paul, 1981, Mediator, Jurist lic. iur. oec. RA, Uster, parteilos
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl des Friedensrichters respektive der Friedensrichterin (80 %) findet am Sonntag, 7. März 2021, statt. Da mehr Personen vorgeschlagen worden sind, als Stellen zu besetzen sind, kommt für die Erneuerungswahl ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. Gestützt auf § 61 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 31 Abs. 1 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Personen aufgeführt sind, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen worden sind.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 6. Januar 2021
Stadtrat Uster
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