Eine Fussgängerzone und ein Stadtgarten fürs Usters Zentrum
Die Grundlage für einen solchen Begegnungsort hat der Stadtrat in seiner «Strategie Uster 2030» und im Stadtentwicklungskonzept STEK gelegt. Er sieht darin einen wichtigen Eckpfeiler, um den Ustermer Detailhandel zu unterstützen: Gelingt es, den gesamten Einkauf zu einem Erlebnis zu machen, wird der individuelle Entscheid häufiger zugunsten des Einkaufs vor Ort fallen. Die Bevölkerung wiederum profitiert von einem vielfältigen Angebot und einem lebendigen Zentrum.
Priorität für Fussgängerinnen und Fussgänger
Das Gestaltungskonzept für ein attraktives Stadtzentrum sieht vor, dass auf den zentralen Abschnitten von Webernstrasse, Gerichtsstrasse und Poststrasse eine fussgängerfreundliche Zone mit viel Grün entsteht. Herzstück ist ein Stadtgarten auf der Webernstrasse samt Pavillon. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juli 2022 nach umfangreichen Vorarbeiten den Kredit für die Projektierung der Fussgängerzone gesprochen. Damit wird nun basierend auf dem Gestaltungskonzept konkret geklärt, wie der Stadtgarten dereinst aussehen soll, wo Raum für Strassencafés entsteht, wo die Oberfläche entsiegelt werden kann, wo Veloabstellplätze installiert werden, auf welchen Bänken die Zentrumsbesucherinnen und -besucher sich künftig ausruhen und unter welchen Bäumen sie Schatten suchen können.
«Die Fussgängerinnen und Fussgänger geniessen im neuen Stadtzentrum Vorrang, was ihnen einen entspannten Aufenthalt im Stadtzentrum ermöglicht», erklärt Stadtrat Stefan Feldmann das Konzept. Die Zufahrt für Anwohnende, Anlieferung, Entsorgung und Blaulichtorganisationen kann über Ausnahmebewilligungen aber weiterhin gewährleistet werden. Velofahrende können künftig im Schritttempo in der Fussgängerzone verkehren.
Kein Durchgangsverkehr im Stadtzentrum
Der Durchgangsverkehr soll hingegen nach dem Willen des Stadtrats nicht mehr durchs Stadtzentrum fahren. Dies bedingt auch, dass die Parkierung im Strassenraum neu geregelt werden muss. Die Erschliessung für den Autoverkehr soll ab der Zürichstrasse sichergestellt werden. Die betroffenen Grundeigentümer werden in die Planung einbezogen, um breit abgestimmte Lösungen zu finden.
«Dem Stadtrat ist es darüber hinaus ein Anliegen, dass die Parkierung über das gesamte Zentrum koordiniert wird», hält Stefan Feldmann fest. Deshalb hat der Stadtrat eine Studie in Auftrag gegeben, welche den Bedarf an Parkplätzen ermittelt. Zugleich sollen darauf abgestimmte Massnahmen entwickelt werden, die alle grösseren Parkplätze im Zentrum miteinbeziehen, inklusive dem Zeughausareal.
Der Stadtrat hofft, dem Gemeinderat im zweiten Quartal des nächsten Jahres den Kreditantrag für die Umgestaltung des Stadtzentrums vorlegen zu können.
Verkehrsfreie Wochen geplant
«Um der Ustermer Bevölkerung eine Vorstellung über das neue verkehrsfreie Zentrum zu vermitteln, möchte der Stadtrat zudem das Stadtzentrum vorübergehend sperren und beleben», erklärt Stadtrat Stefan Feldmann weiter. Damit erfüllt der Stadtrat eine Forderung des Postulates 644/2021, das temporäre Massnahmen für ein verkehrsfreies Zentrum fordert, und vom Gemeinderat Anfang 2022 an den Stadtrat überwiesen wurde.
Eine erste temporäre Sperrung hat bereits im Dezember 2021 stattgefunden, als das Stadtzentrum aufgrund des Weihnachtsmarkts und des Christbaumverkaufes teilweise oder ganz gesperrt war. Das Fazit fällt positiv aus, wie Stefan Feldmann sagt: «Die temporären Verkehrsanordnungen haben funktioniert und das Zentrum wurde während der Weihnachtszeit zusätzlich belebt. Davon profitierten nebst den Markfahrenden das Gewerbe und die Bevölkerung gleichermassen.» Im Dezember 2022 ist der Weihnachtsmarkt in ähnlichem Umfang wiederum im Zentrum geplant.
Zusätzlich sollen im Frühling 2023 verkehrsfreie Wochen mit einer improvisierten Gestaltung als Vorgeschmack auf das neue Stadtzentrum durchgeführt werden. In Zusammenarbeit mit dem Verein Herzkern und anderen interessierten Organisationen und Institutionen sollen dabei während voraussichtlich zweier Wochen verschiedene Angebote zur Belebung des Zentrums stattfinden. Der Gemeinderat wird darüber befinden und gegebenenfalls die nötigen finanziellen Mittel dazu sprechen können.