ERSATZWAHL FÜR EIN MITGLIED DER PRIMARSCHULPFLEGE USTER FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2010 - 2014

18. Januar 2012
Die Ersatzwahl findet am 11. März 2012 im ordentlichen Wahlverfahren an der Urne statt.
Auf die Publikation des Wahlvorschlages vom 7. Dezember 2011 ist dem Stadtrat innert der gesetzlich angeordneten Frist ein weiterer gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden. Somit sind folgende Kandidaturen definitiv für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege vorgeschlagen:

– Guyer Janine, 1976, Hausfrau, Uster, parteilos
– Wunderli-Barbaric Myriam, 1971, Leiterin Besuchswesen KEZO Hinwil, Uster, GLP

Da mehr Personen vorgeschlagen worden sind, als Stellen zu besetzen sind, wird die Ersatzwahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte im ordentlichen Wahlverfahren, also durch Urnenwahl, durchgeführt. Der Stadtrat hat das Datum für den Urnengang auf Sonntag, 11. März 2012, festgesetzt.

Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uster, 18. Januar 2012
Stadtrat Uster

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