Stadtpark Uster, Quellen-/Theaterstrasse und Landihallenweg - Dauernde Verkehrsanordnung
Stadtpark Uster
Quellen-/Theaterstrasse und Landihallenweg
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Stadt Uster hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
1. Zone «Stadtpark» mit Geschwindigkeitsbeschränkung 20 km/h
Die folgenden Strassen werden als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
- Landihallenweg, Quellenstrasse, Abschnitt Landihallenweg bis Seestrasse, Theaterstrasse
2. Verbot für Motorwagen und Motorräder
Auf den folgenden Strassen ist der Verkehr mit Motorwagen und Motorräder verboten. Die Zufahrt ist mit Bewilligung der Stadt Uster gestattet.
- Quellenstrasse (Abschnitt Seestrasse bis Theaterstrasse) und Theaterstrasse
Gegen diese Verfügungen kann innert 30 Tage, von der Publikation an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Mittwoch, 8. Februar 2023.
Zugehörige Objekte
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Begegnungszone Stadtpark mit Planbeilage (PDF, 1.34 MB) | Download | 0 | Begegnungszone Stadtpark mit Planbeilage |
Mit Bewilligung gestattet inkl. Planbeilage (PDF, 680.22 kB) | Download | 1 | Mit Bewilligung gestattet inkl. Planbeilage |
Name | Telefon | Kontakt |
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