ERSATZWAHL FÜR EIN MITGLIED DER PRIMARSCHULPFLEGE USTER FÜR DEN REST DER AMTSDAUER 2010 - 2014
– Borer Patrick, 1988, Kaufmann, BSc ZFH in Kommunikation, Uster, SVP
Da die zunächst vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen nicht übereinstimmen, wird die Ersatzwahl gemäss § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte im ordentlichen Wahlverfahren, also durch Urnenwahl, durchgeführt. Der Stadtrat hat das Datum für den Urnengang auf Sonntag, 3. März 2013, festgesetzt. Es kommt ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt zum Einsatz.
Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Uster, 14. November 2012
Stadtrat Uster
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