BETREIBUNGSAMTLICHE GRUNDSTÜCKSTEIGERUNG (8.5-Zimmer-EFH in 8132 Egg)

23. September 2015
Betreibungsrechtliche Grundstücksteigerung (8.5-Zimmer-Einfamilienhaus in der Gemeinde Egg)
Schuldner
Umiker Hans, geb. 03.12.1942, von Zürich und Thalheim AG, Brunnenwiese 31, 8132 Egg ZH

Pfandeigentümer
Umiker Hans, geb. 03.12.1942, von Zürich und Thalheim AG, Brunnenwiese 31, 8132 Egg ZH

Tag und Zeit der Steigerung
Mittwoch, 09. Dezember 2015, 14:00 Uhr

Steigerungslokal
Stadthaus, Gemeinderatssaal, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster

Eingabefrist
bis 15. Oktober 2015

Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses
Montag, 02. November 2015, bis Mittwoch, 11. November 2015, im Büro des Betreibungsamtes Uster, Winterthurerstrasse 18A, 8610 Uster, Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Geführte Besichtigungen der Liegenschaft
Mittwoch, 07. Oktober 2015, und Mittwoch, 04. November 2015, jeweils 14:00 Uhr. Besammlung vor der Liegenschaft Brunnenwiese 31, 8132 Egg ZH.

Grundstück
In der Gemeinde Egg, Grundregister Blatt 1194, Liegenschaft, Kataster Nr. 2153, Brunnenwiese 31, Plan Nr. 26, 1'704 m2, mit folgender Aufteilung: Ein grosszügiges, freistehendes 8.5-Zimmer-Einfamilienhaus mit 287 m2 Gebäudegrundfläche (Gebäude Nr. 1530), Gartenhaus 7 m2 (Gebäude Nr. 1863) sowie hu-musierte Gartenanlage 1'410 m2.

Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Auszug aus dem Grundregister.

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung
Fr. 2'950'000.00

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen einer Pfändungsgläubigerin in der Pfändung Nr. 118'310 des Betreibungsamtes Uster.

Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, Fr. 100'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungs-amtes Uster ausgestellten Bankscheck (kein Privatscheck) zu bezahlen.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Aus-land (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.

Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 15. Oktober 2015 beim Betreibungsamt Uster, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.

Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfand-gläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.

Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.

Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Uster, 23.09.2015

Betreibungsamt Uster

Zugehörige Objekte