Seefeldstrasse, Fussgängerübergang mit Mittelschutzinsel, inkl. Anpassung der Strassenränder, öffentliche Auflage, Mitwirkung der Bevölkerung

30. Oktober 2015
Das folgende Projekt wird öffentlich aufgelegt:

Mit dem Neubau des Wohnparks Seefeld wird an der Seefeldstrasse der Gehweg auf der westlichen Seite verlängert und auf der Höhe Bühlstrasse ein neuer Fussgängerübergang mit einer zwei Meter breiten Schutzinsel erstellt. Zur Erhöhung der Sichtdistanz auf den östlichen Fussgängerwarteraum wird der östliche Gehweg verbreitert und die Fahrbahn dementsprechend verschmälert (Anpassung des Fahrbahnrandes).

Das Projekt wird gemäss § 13 (StrG) ab Freitag, 30. Oktober 2015, während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, öffentlich aufgelegt.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also bis spätestens 30. November 2015, in schriftlicher Form an die Stadt Uster, Abteilung Bau, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 30. Oktober 2015.

Im Auftrag der
Baudirektion Kanton Zürich
Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren

Zugehörige Objekte