Denkmalschutz; Lindenstrasse 4 (Objekt Nr. F 058 - Vielzweckbauernhaus), Nänikon

10. Oktober 2018
Denkmalschutz
Lindenstrasse 4 (Objekt Nr. F 058 – Vielzweckbauernhaus), Nänikon
Definitive Unterschutzstellung gemäss § 205 lit. c PBG
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 364 vom 2. Oktober 2018 die Liegenschaft Lindenstrasse 4, Assek. Nr. 960, auf dem Grundstück Kat. Nr. E3323 in Nänikon unter Denkmalschutz gestellt. Der Pultdachanbau Assek. Nr. 961 bei der Liegenschaft Zürichstrasse 38 auf dem Grundstück Kat. Nr. E2920 darf abgebrochen werden.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78 (4. Stock), 8610 Uster, während den folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Mo–Do: 8.00–11.30/13.30–16.30 Uhr, Fr: 8.00–14.00 Uhr durchgehend.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

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