Baugesuch Nr. 2020-0048: Fohlenweidstrasse 20, Wermatswil

29. Mai 2020
Ernst Wettstein, Fohlenweidstrasse 60, 8615 Wermatswil; Erstellen von zwei provisorischen Pferdeboxen bei den bestehenden Reithallen und Stallungen Assek. Nrn. 3984/5683; Verlängerung der Bewilligung bis 31.12.2021, Fohlenweidstrasse 20, Kat. Nr. H2012, Wermatswil (Privater Gestaltungsplan «Fohlenhof»)

Auflage
Die Pläne liegen bei der Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, 4. Stock bzw. nachstehend unter Dokumente zur Einsicht auf. Eine persönliche Einsichtnahme ist aufgrund der Hygienevorgaben des Bundes nur nach entsprechender Voranmeldung unter 044 944 72 99 bzw. 044 944 72 83 oder per Mail an hochbau@uster.ch möglich.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Dauer
20 Tagen ab Datum der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich», die jeweils am Freitag erfolgt.

Interessenwahrung
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Massgebliches Publikationsorgan für rechtsverbindliche Veröffentlichungen ist das «Amtsblatt des Kantons Zürich».

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen seit der Ausschreibung im «Amtsblatt des Kantons Zürich» handschriftlich unterzeichnet (Fax oder E-Mail genügen nicht) bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, Postfach, 8610 Uster, gestellt werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids.

  • §§ 315–316 Planungs- und Baugesetz PBG

Zugehörige Objekte